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Damit die Masse der Rentner künftig nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist, fördert der Staat die betriebliche Altersversorgung (bAV). Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.

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Für Arbeitgeber gibt es weit mehr Vorteile als die Ersparnis von Lohnnebenkosten: 

ª                 Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben

ª                 Motivation der Mitarbeiter: Es ist für ein Unternehmen nur positiv, wenn die Mitarbeiter sich selbst aktiv an der vom Arbeitgeber angebotenen betrieblichen Altersversorgung beteiligen und dabei von hohen Steuervorteilen profitieren.

ª                 Die  Identifikation des Mitarbeiters mit dem Unternehmen wird durch eine betriebliche Altersversorgung gestärkt und der Mitarbeiter wird an das Unternehmen langfristig gebunden.